AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Eprinto


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  • Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

  • Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie Darstellungen derselben sind keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien, sondern lediglich Beschreibungen.

  • Handelsübliche Abweichungen in Größe, Farbe, Menge oder sonstigen Ausführungen stellen keinen Beanstandungsgrund dar, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen.


§ 3 Überlassene Unterlagen

  • An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen (z. B. Kalkulationen, Zeichnungen) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

  • Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu ausdrücklich schriftlich unsere Zustimmung.

  • Wird ein Angebot nicht innerhalb der Frist von § 2 angenommen, sind die Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.


§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Verpackungskosten werden gesondert berechnet.

  2. Die Zahlung hat ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen. Skonto-Abzüge sind nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.

  3. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p.a. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  4. Sofern keine Festpreisabrede besteht, behalten wir uns angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten bei Lieferungen ab 3 Monaten nach Vertragsabschluss vor.


§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  • Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

  • Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur geltend gemacht werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Lieferzeit und Liefermengen

  1. Lieferzeiten setzen die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Bestellers voraus.

  2. Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, tragen wir keinen Schaden. Zudem geht in diesem Fall die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Besteller über.

  3. Bei nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Lieferverzug leisten wir pro vollendeter Woche Verzug eine pauschale Entschädigung von 3 % des Lieferwerts, maximal jedoch 15 %.

  4. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

  5. Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen von 10 %, bei Kleinmengen bis 10.000 Stück von 20 %, sind zulässig.


§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Mit der Absendung der Ware (spätestens beim Verlassen des Werks/Lagers) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Besteller über – unabhängig von Erfüllungsort oder Frachtkostenübernahme.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor.

  2. Der Besteller muss die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich behandeln und uns bei Pfändungen oder Eingriffen Dritter unverzüglich informieren.

  3. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiterverkaufen. Forderungen aus Weiterverkäufen tritt er bereits jetzt an uns ab.

  4. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns. Bei Vermischung/Verbindung mit Fremdware entsteht Miteigentum.

  5. Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, wenn ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


§ 9 Gewährleistung, Mängelrüge, Korrekturen

  1. Der Besteller muss die Ware gemäß § 377 HGB prüfen und Mängel rechtzeitig rügen.

  2. Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Ablieferung.

  3. Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz.

  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

  5. Keine Ansprüche bei nur geringfügigen Abweichungen, natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder eigenmächtigen Änderungen.

  6. Kosten für Nacherfüllung steigen nicht bei Verbringung an andere Orte, außer diese war bestimmungsgemäß.

  7. Rückgriffsansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

  8. Satzfehler werden kostenlos berichtigt. Autorenkorrekturen werden berechnet. Maßgebend ist der Duden in aktueller Auflage.

  9. Korrekturabzüge sind vom Besteller zu prüfen und freizugeben. Änderungen nach Druckfreigabe gehen zu Lasten des Bestellers.

  10. Produktionstoleranzen:

  • Stanzkontur-Abmessungen: ± 0,5 mm

  • Abstände zwischen Etiketten: ± 0,5 mm (an Klebestellen innerhalb der Rolle ± 5 mm)

  • Trägerpapier-Breite: ± 1,5 mm

  • Distanz Etikett zum Rand: ± 0,75 mm

  • Position grafischer Elemente: ± 3 mm

  • Farbtonabweichung: ΔE ≤ 4


§ 10 Mediationsklausel

Im Falle einer Streitigkeit verpflichten sich beide Parteien, vor Klageerhebung eine Mediation bei der Stader Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte der IHK Bayreuth durchzuführen.


§ 11 Sonstiges

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.

  3. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich vergleichbare Regelung zu treffen.