AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eprinto
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
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Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
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Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
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Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie Darstellungen derselben sind keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien, sondern lediglich Beschreibungen.
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Handelsübliche Abweichungen in Größe, Farbe, Menge oder sonstigen Ausführungen stellen keinen Beanstandungsgrund dar, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
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An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen (z. B. Kalkulationen, Zeichnungen) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
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Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu ausdrücklich schriftlich unsere Zustimmung.
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Wird ein Angebot nicht innerhalb der Frist von § 2 angenommen, sind die Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
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Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
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Die Zahlung hat ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen. Skonto-Abzüge sind nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.
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Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p.a. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
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Sofern keine Festpreisabrede besteht, behalten wir uns angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten bei Lieferungen ab 3 Monaten nach Vertragsabschluss vor.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
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Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
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Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur geltend gemacht werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit und Liefermengen
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Lieferzeiten setzen die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Bestellers voraus.
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Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, tragen wir keinen Schaden. Zudem geht in diesem Fall die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Besteller über.
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Bei nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Lieferverzug leisten wir pro vollendeter Woche Verzug eine pauschale Entschädigung von 3 % des Lieferwerts, maximal jedoch 15 %.
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Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen von 10 %, bei Kleinmengen bis 10.000 Stück von 20 %, sind zulässig.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Mit der Absendung der Ware (spätestens beim Verlassen des Werks/Lagers) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Besteller über – unabhängig von Erfüllungsort oder Frachtkostenübernahme.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor.
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Der Besteller muss die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich behandeln und uns bei Pfändungen oder Eingriffen Dritter unverzüglich informieren.
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Der Besteller darf die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiterverkaufen. Forderungen aus Weiterverkäufen tritt er bereits jetzt an uns ab.
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Be- und Verarbeitung erfolgen für uns. Bei Vermischung/Verbindung mit Fremdware entsteht Miteigentum.
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Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, wenn ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung, Mängelrüge, Korrekturen
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Der Besteller muss die Ware gemäß § 377 HGB prüfen und Mängel rechtzeitig rügen.
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Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Ablieferung.
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Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz.
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Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
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Keine Ansprüche bei nur geringfügigen Abweichungen, natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder eigenmächtigen Änderungen.
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Kosten für Nacherfüllung steigen nicht bei Verbringung an andere Orte, außer diese war bestimmungsgemäß.
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Rückgriffsansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
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Satzfehler werden kostenlos berichtigt. Autorenkorrekturen werden berechnet. Maßgebend ist der Duden in aktueller Auflage.
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Korrekturabzüge sind vom Besteller zu prüfen und freizugeben. Änderungen nach Druckfreigabe gehen zu Lasten des Bestellers.
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Produktionstoleranzen:
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Stanzkontur-Abmessungen: ± 0,5 mm
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Abstände zwischen Etiketten: ± 0,5 mm (an Klebestellen innerhalb der Rolle ± 5 mm)
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Trägerpapier-Breite: ± 1,5 mm
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Distanz Etikett zum Rand: ± 0,75 mm
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Position grafischer Elemente: ± 3 mm
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Farbtonabweichung: ΔE ≤ 4
§ 10 Mediationsklausel
Im Falle einer Streitigkeit verpflichten sich beide Parteien, vor Klageerhebung eine Mediation bei der Stader Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte der IHK Bayreuth durchzuführen.
§ 11 Sonstiges
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Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
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Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich vergleichbare Regelung zu treffen.